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Studium und Behinderung

Die Umsetzung der Chancengleichheit im Bildungsbereich hat zum Ziel, Menschen mit Behinderung einen möglichst gleichberechtigten Zugang zum Studium zu gewährleisten. Hier finden Sie Informationen zur Barrierefreiheit an den Berner Hochschulen.

Chancengleiche Ausbildung

Die Hochschulen leisten mit baulichen und technischen Massnahmen einen Beitrag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Sie bemühen sich um einen hindernisfreien Zugang zu Gebäuden und Hörsälen, aber auch zu Websites und Unterrichtsmitteln. 

Darüber hinaus sind Hochschulen gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) dazu verpflichtet, Personen mit Behinderung einen sog. «Nachteilsausgleich» zu gewähren. Der «Nachteilsausgleich» umfasst individuelle Massnahmen, die helfen, Benachteiligungen von Studierenden mit Behinderung zu vermeiden oder zu verringern. Dabei werden Lern- und Prüfungsbedingungen angepasst, ohne dass die Lern- oder Prüfungsinhalte verändert werden.

Ein Nachteilsausgleich kann beispielsweise Folgendes umfassen:

  • ein technisches Hilfsmittel
  • eine persönliche Assistenz
  • mehr Zeit für bestimmte Aufgaben
  • eine Änderung der Prüfungsform (bspw. mündlich statt schriftlich)
  • und vieles andere mehr

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich im Kanton Bern finden Sie auf der Webseite der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) des Kantons Bern:

Für Personen mit Behinderung, die studieren möchten, ist es wichtig, frühzeitig mit der betroffenen Hochschule Kontakt aufzunehmen. So können spezifische Fragen zur Studienorganisation, den physischen oder technischen Zugangsmöglichkeiten oder zum Nachteilausgleich rechtzeitig geklärt werden. Entsprechende Informationen und nützliche Links finden Sie unter «Relevante Links zu Berner Hochschulen».

Hervorheben möchten wir auch die Website «swissuniabilty». Sie bietet umfassende Informationen rund um ein hindernisfreies Studium für Betroffene, Interessierte und auch die Hochschulen. Zudem finden Sie dort Angaben zu den Anlaufstellen der Schweizer Hochschulen für Menschen mit Behinderung sowie hilfreiche Hinweise zu Themen wie Nachteilsausgleich und Studienfinanzierung.

Weitere nützliche Links

Unabhängig vom Hochschulbereich gibt es zahlreiche Institutionen und Organisationen, die sich generell für die Anliegen von Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigung einsetzen. Eine Auflistung der relevanten Anlaufstellen finden Sie auf der Website des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB), welches beim Departement des Innern angesiedelt ist:

Beachten Sie untenstehend auch unser Webangebot zu weiteren Themen, die Sie interessieren könnten. 

  • Chancengleichheit und Diversity (Übersicht)

  • Beratungsangebot (Übersicht)

  • Psyche und Wohlbefinden (Übersicht)

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