In einer schwierigen finanziellen Lage können Sie möglicherweise von Stipendien oder Darlehen profitieren. Falls Sie akute finanzielle Probleme haben und rasche Hilfe brauchen: Konsultieren Sie unsere Webseite «Finanzielle Notlage».
Stipendien und Darlehen unterscheiden sich durch die Rückzahlbarkeit der Beiträge: Stipendien müssen Sie nur zurückzahlen, wenn Sie Ihre Ausbildung ohne wichtigen Grund abbrechen. Darlehen hingegen müssen mit Zinsen zurückbezahlt werden.
Wer ist zuständig?
Grundsätzlich ist für Stipendien und Darlehen der Kanton zuständig, in dem Ihre Eltern ihren steuerrechtlichen Wohnsitz haben. Ausländische Studierende können Gesuche stellen,
- wenn sie einen C-Ausweis oder B-Ausweis haben und seit fünf Jahren in der Schweiz wohnen, zum Zeitpunkt des Gesuchs im Kanton Bern.
- wenn sie als Flüchtling bzw. als staatenlose Person anerkannt und dem Kanton Bern zugewiesen sind.
Auf der Webseite der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) finden Sie eine Übersicht aller kantonalen Stellen, die Gesuche entgegennehmen. Für den Kanton Bern ist die Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) zuständig. Sie stellt auch eine PDF-Broschüre mit umfassenden Informationen zum Thema Stipendien und Darlehen zur Verfügung:
Stipendien
Wie hoch sind die anerkannten stipendienberechtigten Höchstwerte für die Lebenshaltungskosten? Diese Zahlen finden Sie auf der Website der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern (BKD):
Darlehen
Beratung und Unterstützung
Sie sind Studierende/r oder Mitarbeitende/r an einer der Berner Hochschulen und brauchen Unterstützung, um mit einer belastenden finanziellen Situation umzugehen?
Gerne bieten wir Ihnen eine kostenlose, vertrauliche psychologische Beratung bei uns an. In dieser besprechen wir Ihre finanziellen Schwierigkeiten auf dem Hintergrund Ihrer gesamten Studien- und Lebenssituation, unterstützen Sie bei der Entwicklung von angemessenen Lösungsstrategien und der Vorbereitung der nächsten Schritte.