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Versicherungen im Studium

Schweizerische und ausländische Studierende mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz müssen nach der Vollendung des 20. Altersjahrs jährlich Beiträge an die obligatorischen Sozialversicherungen zahlen. Ausnahmen davon und weitere Informationen dazu finden Sie hier.

  • Erwerbstätige Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz müssen diese Beiträge bereits nach der Vollendung des 17. Altersjahr (ab dem 1. Januar des Jahres ihres 18. Geburtstages) leisten.

  • Studierende, die im betreffenden Kalenderjahr ein Erwerbseinkommen erzielen, zahlen (ab einem gewissen Einkommen) über den Arbeitgeber automatisch an diesen Beitrag. Ist dieser eingezahlte Betrag aber geringer als der aktuelle Mindestbeitrag, der entrichtet werden muss, müssen Sie noch die Differenz zum Mindestbeitrag bezahlen.

  • Fehlende Beitragsjahre können zu einer Kürzung der Renten führen.

Allgemeine Informationen zu Sozialversicherungen

Auf der Webseite des «Bundesamtes für Sozialversicherungen» (BSV) finden Sie eine Übersicht zu den Beiträgen an die Sozialversicherungen.

Die Dienstleistungs-Webseite der Schweizer Behörden «ch.ch» gibt auch Informationen dazu:

Besuchen Sie auch die Informationsstelle AHV/IV für Informationen zu Sozialversicherungen: 

AHV und IV

Die offizielle Informationsstelle «AHV/IV» arbeitet für die Ausgleichskassen und IV-Stellen der Schweiz. Sie publiziert umfassendes und hilfreiches Informationsmaterial zu den Sozialversicherungen der 1. Säule. Sie finden auf dieser Webseite Informationen zu den Sozialversicherungen und entsprechenden Ansprechpartnern sowie Merkblätter und Formulare.

Unfallversicherung

  • In der Schweiz wohnhafte Personen müssen obligatorisch gegen Unfall versichert sein.

Entweder ist man über die kollektive Unfallversicherung des arbeitgebenden Unternehmens versichert, falls man mehr als 8 Stunden pro Woche für einen einzigen Betrieb arbeitet.

Oder man muss sich im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung individuell gegen Unfälle versichern, wenn man zu den selbständig Erwerbenden oder nicht erwerbstätigen Personen gehört, wie das für viele Studierende der Fall ist.

Krankenkasse

Das Abschliessen der obligatorischen Kranken- und Unfallversicherung ist Sache der Studierenden. Sie schützt diese im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls und bietet grundsätzlich allen Versicherten denselben Leistungsumfang an. Sie stellt also die medizinisch notwendige Grundversorgung für die in der Schweiz gemeldeten und wohnhaften Personen sicher.

Zwischen den zugelassenen Versicherern in der Schweiz können Sie Ihre Krankenversicherung (Krankenkasse) frei wählen, siehe dazu auch die entsprechende Liste des Bundesamtes für Gesundheit (BAG):

Die Grundversicherung ist gesetzlich geregelt und umfasst bei allen Versicherern die gleichen Leistungen. Die Prämien variieren jedoch je nach Alter zwischen ca. CHF 80 und CHF 350 pro Monat – ein Prämienvergleich vor Vertragsabschluss lohnt sich! Das Bundesamt für Gesundheit bietet einen nicht-kommerziellen Prämienvergleichsdienst:

Falls Sie mit wenig Geld auskommen müssen, können Sie möglicherweise von einer Prämienverbilligung profitieren. Mehr Infos dazu finden Sie auf der Webseite des Amts für Sozialversicherungen des Kantons Bern:

Krankenkasse für ausländische Studierende

Sämtliche Personen, die sich mehr als 3 Monate in der Schweiz aufhalten, unterstehen der Krankenversicherungspflicht. Diese obligatorische Grundversicherung deckt die medizinische Behandlung im Falle von Krankheit oder Unfall. Sie können Ihre Versicherung aus ca. 90 verschiedenen Anbietern frei wählen:

Personen aus dem Ausland in Aus- und Weiterbildung können, sofern der Nachweis einer gleichwertigen ausländischen Krankenversicherung besteht, einen Antrag auf Befreiung von der obligatorischen Krankenversicherung in der Schweiz stellen:

Einzelne Versicherungsgesellschaften bieten spezielle Pakete für ausländische Studierende zu sehr guten Konditionen an. Mehr Infos dazu finden Sie auf der Website der ETH Zürich (inkl. Video in englischer Sprache):

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