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Wer bezahlt

In der Schweiz sind die Eltern grundsätzlich gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Kindern eine Ausbildung zu finanzieren, welche den Einstieg ins Berufsleben ermöglicht. Oft ist dies aber in der Realität nicht möglich. Hier finden Sie Infos, wie Sie damit umgehen können und welche Möglichkeiten Ihnen dabei offenstehen.

Finanzierung durch Eltern

In der Schweiz kommt während der obligatorischen Schulzeit die öffentliche Hand – nämlich Kantone und Gemeinden – für die Ausbildungskosten auf. Die Finanzierung eines Studiums an einer Hochschule ist jedoch grösstenteils Privatsache. 

Gemäss schweizerischem Recht sind die Eltern dazu verpflichtet, ihren Kindern eine angemessene, ihren Fähigkeiten und Neigungen entsprechende berufliche Ausbildung zu finanzieren.

Es kann sein, dass Ihre Eltern aufgrund ihres Einkommens und Vermögens nicht in der Lage sind, Ihre Ausbildung zu finanzieren. Ist dies der Fall, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:

  • Sie bewerben sich beim Kanton um ein Stipendium oder ein Darlehen.
  • Sie beantragen Unterstützungsgelder bei einer Stiftung oder einem Fonds.
  • Bei einer finanziellen Notlage prüfen Sie die Möglichkeiten rascher Hilfe (Sozialhilfe, Erlass von Studiengebühren etc.), aber auch die längerfristigen Unterstützungs- und Sparoptionen (Prämienverbilligung, Familienzulagen etc.). 

Mehr Informationen zu diesen Themen finden Sie auf unserer Website (Links zuunterst). 

Mögliche Schwierigkeiten

Studierende bleiben trotz ihrer Mündigkeit häufig von den Eltern finanziell abhängig. Die Eltern haben ihrerseits während Jahren erhebliche finanzielle Lasten zu tragen. Diese Situation bietet immer wieder Anlass zu Konflikten.

Um Eskalationen vorzubeugen, ist es sinnvoll, die Studienfinanzierung gemeinsam möglichst klar zu regeln und allenfalls sogar eine gegenseitige schriftliche Vereinbarung zu erstellen. Beachten Sie hierzu untenstehende Anregungen zur Erstellung eines Studienfinanzierungsvertrages. 

Studienfinanzierungsvertrag

In einem Studienfinanzierungsvertrag verpflichten sich beide Parteien – also Eltern und Kinder – zu gewissen Leistungen bzw. zur Einhaltung bestimmter Bedingungen.

Wir empfehlen den Vertragsparteien, die Vereinbarungspunkte gemeinsam zu bestimmen, sie inhaltlich zu klären und die Abmachungen im Vertrag schriftlich festzuhalten. Sinnvoll ist zudem, eine gemeinsam akzeptierte erste Vermittlungsinstanz zu bestimmen, falls Konflikte entstehen sollten.

Beratung und Unterstützung (Links)

Falls Sie einen Konflikt mit Ihren Eltern haben oder befürchten – gerade auch wegen finanzieller Fragen: Wir stehen Ihnen bei der Vorbereitung eines klärenden Gespräches mit Ihren Eltern gerne beratend zur Seite. Unsere Unterstützung ist kostenlos und vertraulich.

  • Stiftungen und Fonds

  • Stipendien und Darlehen

  • Finanzielle Notlage

  • Beratungsangebot (Übersicht) 

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