Bei (drohender) Erwerbslosigkeit nach dem Studienabschluss empfiehlt sich eine Anmeldung bei Ihrer Wohngemeinde oder direkt beim zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV). Die Anmeldung muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen.
Bringen Sie zur Anmeldung bei Ihrer Wohngemeinde oder beim zuständigen RAV folgende Dokumente mit:
- AHV-Ausweis oder Krankenversicherungskarte
- Amtlicher Personenausweis (Identitätskarte, Pass, Führerausweis, etc.)
- Niederlassungsbewilligung oder Ausländerausweis bei ausländischen Staatsangehörigen
- Falls in Ihrem Kanton die Erstanmeldung direkt beim RAV erfolgt:
die Wohnsitzbescheinigung oder den Schriftenempfangsschein der Wohnsitzgemeinde
Sie werden bei der Anmeldung Informationen zum weiteren Vorgehen erhalten. Anschliessend wird der Anspruch auf Leistungen der ALV geprüft.
Bereits vor Eintritt der Erwerbslosigkeit sind Sie verpflichtet, eine Stelle zu suchen. Sie müssen sich somit schon vor Studienabschluss bzw. während der Kündigungsfrist oder während eines befristeten Arbeitsverhältnisses auf Stellensuche begeben. Dokumentieren Sie den Prozess der Stellensuche von Anfang an schriftlich. So können die zuständigen RAV-Beratenden Einsicht nehmen und Ihre Bemühungen nachvollziehen. Halten sie zum Beispiel fest,
- an wen Sie wann Bewerbungen gesendet haben
- wie viele Bewerbungen Sie verschickt haben
- von wem Sie eine Absage erhielten
- bei wem Sie sich wann telefonisch um Arbeit bemüht haben